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Im Trauerfall sind schnell viele Dinge zu entscheiden und zu regeln. Je nachdem wo der Sterbefall eintritt sind die ersten Schritte unterschiedlich. Wir informieren Sie, wen Sie wann anrufen müssen und wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Sterbefall zu Hause

Bitte benachrichtigen Sie zeitnah einen Arzt. Versuchen Sie den Hausarzt zu erreichen, der kennt den Krankenverlauf und kann besser die Todesumstände einschätzen. Ist Ihr Hausarzt nicht erreichbar, rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst an.

Ärztlichen Bereitschaftsdienst

Telefon  116 117 (ohne Vorwahl)

Wichtig: Gibt es irgendwelche Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod oder ein Unfallgeschehen, informieren Sie bitte sofort die Polizei. Siehe Absatz  "Nicht natürlicher Tod".    

Der Arzt untersucht den/die Verstorbene und stellt eine Todesbescheinigung, auch Totenschein genannt,  aus. In Schleswig-Holstein besteht die Todesbescheinigung aus drei Teilen. Dem nicht vertraulichen Teil, einem grauen und einem gelben Umschlag. Alle Teile der Todesbescheinigung benötigen wir.

Sollte der Arzt Hinweise für einen nicht natürlichen Tod feststellen, ist er verpflichtet die Polizei zu informieren. In den meisten Fällen organisiert die Polizei dann eine Überführung zur Todesermittlung in die Rechtsmedizin. Siehe Abschnitt "Unfall/Nicht natürlicher Tod".

Hat der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt rufen Sie uns an. Wir stimmen dann die Überführung mit Ihnen ab und vereinbaren einen Beratungstermin.

Novis Bestattungen

Telefon  (0431) 66 12 777 (im Trauerfall jederzeit)

Im Krankenhaus

Im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung in der Regel durch einen der behandelnden Ärzte ausgestellt. In allen größeren Krankenhäusern erfolgt eine interne Überführung in die Pathologie. Wurden Sie nicht nach einer Opduktion gefragt und haben dieser zugestimmt, wird hier nichts weiter gemacht. Wir stimmen nach der Beauftragung die Überführung mit dem Krankenhaus ab. In bestimmten Fällen, z.B. beim Sterbefall auf einer Palliativstation könnte eine Überführung auch direkt von der Station erfolgen. Wir klären den Ablauf mit dem Krankenhaus. Sie müssen hier nichts weiter unternehmen.

Ist die Todesursache ein nicht natürlicher Tod, informiert der behandelnde Arzt die Polizei. Das kann z.B. ein Unfall sein. Auch ein Tod nach oder während einer Operation wird genauer untersucht. Auch hier erfolgt in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin.

Rufen Sie uns an. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Beratungstermin.

Novis Bestattungen

Telefon  (0431) 66 12 777 (im Trauerfall jederzeit)

Die Überführung stimmen wir mit dem Krankenhaus ab. Bitte denken Sie ggf. den Nachlass im Krankenhaus abzuholen.

Unfall / Nicht natürlicher Tod

Rufen Sie uns an. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Besprechungstermin bei dem wir alle in Ruhe besprechen.

Gibt es Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod, benachrichtigen Sie umgehend die Polizei, Telefon 110. Die Beamten entscheiden dann wie es weitergeht. Bestätigt sich ein nicht natürlicher Tod oder gibt es Anzeichen hierfür, wird in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin angeordnet. Dieses führt dann ein durch die Polizei beauftragtes Bestattungsinstitut durch.


Wichtig: Sie haben trotzdem die freie Wahl des Bestattungsinstitutes.

Nach der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft können wir die Überführung veranlassen und mit Ihnen die Bestattungstermine abstimmen.

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Besprechung Sterbefall

Gemeinsam besprechen wir unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche den Ablauf der Bestattung. Wir beraten Sie über alle Möglichkeiten, Bestattungsarten und Grabstellen. Zu unserem Konzept gehört auch, dass wir Ihnen sagen, was nicht notwendig ist. 

Auf Wunsch kümmern wir uns um Blumen, Traueranzeigen und Musik. Die Sterbefallbesprechung  kann in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden, je nachdem wo Sie sich wohl fühlen. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin.

01

  • Ist der/die Verstorbene verheiratet, benötigen wir im Original eine Heiratsurkunde bzw. ein Stammbuch mit Heiratsurkunde.

    Weiterhin benötigen wir:

    • Renten- oder Pensionsnummer

    • Ausweis der/des Verstorbenen

    • Karte der Krankenversicherung

    und wenn vorhanden:

    • Versicherungspolice Lebens- oder Sterbegeldversicherung

    • Unterlagen über bestehende Grabstelle

    • Ggf. vorbereiteter Anzeigentext

  • Ist der/die Verstorbene verwitwet, benötigen wir im Original eine Heiratsurkunde bzw. ein Stammbuch mit Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des letzten Ehepartners.

    Weiterhin benötigen wir:

    • Renten- oder Pensionsnummer

    • Ausweis der/des Verstorbenen

    • Karte der Krankenversicherung

    und wenn vorhanden:

    • Versicherungspolice Lebens- oder Sterbegeldversicherung

    • Unterlagen über bestehende Grabstelle

    • Ggf. vorbereiteter Anzeigentext

  • Ist der/die Verstorbene geschieden, benötigen wir im Original eine Heiratsurkunde bzw. ein Stammbuch mit Heiratsurkunde und ein Original Scheidungsurteil. Hier sollte am Anfang oder Ende ein Stempel drauf sein:  "Dieses Urteil ist rechtskräftig".

    Weiterhin benötigen wir:

    • Renten- oder Pensionsnummer

    • Ausweis der/des Verstorbenen

    • Karte der Krankenversicherung

    und wenn vorhanden:

    • Versicherungspolice Lebens- oder Sterbegeldversicherung

    • Unterlagen über bestehende Grabstelle

    • Ggf. vorbereiteter Anzeigentext

  • Ist der/die Verstorbene ledig, nicht geschieden oder verwitwet, benötigen wir eine Original - Geburtsurkunde.

    Weiterhin benötigen wir:

    • Renten- oder Pensionsnummer

    • Ausweis der/des Verstorbenen

    • Karte der Krankenversicherung

    und wenn vorhanden:

    • Versicherungspolice Lebens- oder Sterbegeldversicherung

    • Unterlagen über bestehende Grabstelle

    • Ggf. vorbereiteter Anzeigentext

Wir benötigen Unterlagen

Um für Sie die nötigen Formalitäten zu erledigen und vor allem Sterbekurkunden beantragen zu können, brauchen wir einige Unterlagen und Urkunden. Die benötigten Urkunden hängen vom Familienstand der/des Verstorbenen ab:

02

Seniorenheim / Hospiz

Tritt ein Sterbefall im Hospiz oder Seniorenheim ein, haben Sie in der Regel die Möglichkeit sich in Ruhe zu verabschieden.

Das Pflegepersonal informiert einen Arzt, der dann die so genannte "Leichenschau" durchführt und die Todesbescheinigung ausstellt. Diese Todesbescheinigung benötigen wir um Sterbeurkunden zu beantragen, die Sie dann von uns bekommen.

Gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, informiert der Arzt die Polizei. Das kann z.B. ein Sturz sein. Auch hier erfolgt in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin.

Novis Bestattungen

Telefon  (0431) 66 12 777 (im Trauerfall jederzeit)

Rufen Sie uns an. Wir vereinbaren dann einen Besprechungstermin bei dem wir alle Details der Bestattung mit Ihnen besprechen. Parallel stimmen wir mit dem Pflegepersonal die Überführung aus dem Pflegeheim bzw. Hospiz ab. Wir überführen dann in unseren Klimaraum.

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