Sozialbestattung
Sie müssen eine Bestattung beauftragen, können es aber nicht bezahlen? Unter Umständen können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim Amt für soziale Dienste in Kiel stellen. Wir informieren Sie, was zu tun ist.
Wer muss die Bestattungskosten tragen?
Im Bestattungsgesetz ist geregelt, dass die Hinterbliebenen (Bestattungspflichtigen) die Bestattung regeln, beauftragen und bezahlen müssen. Bestattungspflichtige Personen sind insbesondere
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der/die Ehepartner/in,
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der/die eingetragene Lebenspartner/in,
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leibliche und adoptierte Kinder,
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Eltern,
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Geschwister,
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Großeltern und Enkelkinder, sofern diese volljährig sind
Ein Ausschlagen des Erbes entbindet nicht von dieser gesetzlich geregelten Bestattungspflicht.
Können alle bestattungspflichtigen Hinterbliebenen die Bestattung nicht aus eigenen Mitteln tragen, kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim Amt für soziale Dienste in Kiel gestellt werden. Alle müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dem Sozialamt darlegen. Das Amt prüft dann, ob den Bestattungspflichtigen Personen die Kosten der Bestattung zuzumuten sind oder ob diese vom Amt übernommen werden.
Auch Nachlass der/des Verstorbenen, Leistungen aus Lebensversicherungen oder Sterbegelder sind vorrangig für die Bestattungskosten zu verwenden. Diese würde das Amt für soziale Dienste in Abzug bringen.
Wo beantrage ich die Übernahme von Bestattungskosten?
In Kiel ist das Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt und Bestattungskosten zuständig.
Kontakt:
Deliusstraße 2, 24114 Kiel
Raum: 304 + 223
Telefon: (0431) 901-5888 oder (0431) 901-3379
Fax 0431 901-63391
Email: soziale.dienste@kiel.de
Weitere Informationen finden Sie hier: Amt für soziale Dienste-Bestattungskosten
Was muss ich tun?
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Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie ausführlich über die Möglichkeiten einer Sozialbestattung und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
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Wenden Sie sich schnellstmöglich an die zuständige Stelle und stellen einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme. Wichtig: In Kiel ist es für eine Kostenübernahme notwendig, dass alle bestattungspflichtigen Personen einen entsprechenden Antrag stellen.
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Liegt eine Kostenübernahme des Amtes vor, rechnet NOVIS die Bestattungskosten direkt mit dem Amt ab.
Was wird übernommen?
In Kiel ist in einem Rahmenvertrag geregelt, welche Kosten bei einer „Sozialbestattung“ übernommen werden. Übernommen werden:
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eine einfache Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung
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die dazugehörigen Bestatterleistungen wie z.B. schlichter Sarg, einfache Urne, die Überführungen, Einbettung usw.
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eine einfache Trauerfeier
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die Kosten für die Todesbescheinigung, Krematoriumskosten und 3 Sterbeurkunden
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Friedhofsgebühren für ein anonymes Grab oder Reihengrab
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schlichter Grabstein
Nicht übernommen werden Blumen, Traueranzeigen und Bewirtung von Gästen.
Übrigens:
Bei NOVIS machen wir keinen Unterschied zwischen einer „normalen“ oder „sozialen“ Trauerfeier.