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Formalitäten im Todesfall

Hier finden Sie Informationen, welche Formalitäten im Sterbefall erledigt werden müssen.

Sterbeurkunden

Ein Sterbefall muss zeitnah dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt gemeldet werden. Das Standesamt stellt dann Sterbeurkunden aus, die wichtig sind um Abmeldungen zu tätigen, Versicherungsleistungen und ggf. Hinterbliebenenrenten zu beantragen.

Hierzu muss dem Standesamt des Sterbeortes eine Sterfallanzeige, die Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt) und Urkunden über den Familienstand der/des Verstorbenen eingereicht werden.

Im Rahmen unserer Formalitätenerledigung kümmern wir uns um die Beantragung von Sterbeurkunden.

Hierzu benötigen wir Urkunden zum Nachweis des Familienstandes im Original:

  1. Bei ledigen Verstorbenen eine Geburtsurkunde

  2. bei Verheirateten eine Geburtsurkunde und Heiratsurkunde

  3. ist der/die Verstorbene geschieden brauchen wir eine Heiratsurkunde und ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk  im Original

  4. Ist der/die Verstorbene verwitwet ist eine Heiratsurkunde und die Sterbeurkundne des letzten Ehepartners notwendig.

 

Sollten Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, müssen wir Abschriften bei den entsprechenden Urkundenabteilungen der Standesämter besorgen. Das kostet Geld und verzögert die Ausstellung der Sterbeurkunden deutlich.

 

Liegen uns alle Urkunden vor, dauert die Ausstellung der Sterbeurkunden je nach Standesamt ca. eine Woche.

Abmeldungen

Wenn wir die Sterbeurkunden vom Standesamt bekommen haben, erledigen wir weitere Formalitäten. Leider können wir Ihnen nicht alles abnehmen. Hier sehen Sie, was wir für Sie erledigen und was eventuell von Ihnen erledigt werden muss.

Das erledigen wir für Sie:

  • Meldung beim Standesamt

  • Beantragung Sterbeurkunden

  • Meldung Einwohnermeldeamt

  • ggf. Abwicklung Sterbekassen / Lebensversicherungen

  • Krankenversicherung und Pflegekasse

  • Abmeldung der Altersrente

  • bei Ehepartnern Beantragung der Vorschusszahlung

  • Abmeldung Betriebsrenten

  • Information an Gewerkschaften

Das müssten Sie selbst erledigen:

  • Klärung des Nachlasses

  • Ggf. Beantragung eines Erbscheines

  • Ggf. Kündigung / Umschreibung der Wohnung

  • Klärung der Bankkonten

  • Klärung weiterer Verträge (Telefon, GEZ, usw.)

  • Klärung von Versicherungen

Bitte lesen Sie weiter für Informationen zu Rentenzahlungen:

Rente & Pension

Wir melden sämtliche Renten ab und informieren die Träger von Betriebs- und Zusatzrenten. In der Regel besteht ein Anspruch auf die komplette Rente des Monats in dem der Sterbefall eintritt. Eine Weiterzahlung für 3 Monate gibt es nur, wenn ein Ehepartner hinterbleibt.

 

Wenn ein Ehepartner hinterbleibt (Verheiratet):

Wir melden die Rente der/des Verstorbenen ab und beantragen die „Vorschusszahlung“, d. h. die Weiterzahlung für 3 Monate. Diese Zahlung vom Postrentendienst wird direkt an Sie gezahlt. Den Antrag auf Witwen- bzw. Witwerrente müssen Sie kurzfristig selbst stellen. Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Kiel, Herzog-Friedrich-Str. 44. Wir empfehlen vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren: Tel.: 0431 98780

 

Bei Pensionsempfängern und Leistungsempfängern der VBL melden wir den Sterbefall an den Pensionsträger bzw. die VBL. Dieser setzt sich mit Ihnen zwecks Klärung der Hinterbliebenenversorgung in Verbindung. Wir empfehlen trotzdem parallel den Pensionsträger zu kontaktieren.

War der/die Verstorbene nicht verheiratet:

Wir melden die Rente ab. Ein Weiterzahlungsanspruch besteht nicht.

 

Versicherungen

Im Rahmen der Formalitätenerledigung beantragen wir für Sie die Auszahlung von Versicherungsleistungen und Sterbegeldern. Damit Sie schnellstmöglich über das Geld verfügen können, beantragen wir die Auszahlung direkt auf Ihr Konto.

WICHTIG: IHRE EIGENEN LEBENSVERSICHERUNGEN

Haben Sie selbst Lebensversicherungen oder Sterbekassen bei denen der/die Verstorbene als bezugsberechtigte Person eingetragen ist? Bitte lassen Sie in diesem Fall bei Ihrer Versicherung das Bezugsrecht auf eine andere Person ändern, ansonsten gibt es später unnötige Probleme mit der Auszahlung im Todesfall.

Abrechnung

Die Zahlungsabwicklung übernimmt unser Partner, die Adelta Finanz AG.

Mit dem Adelta Hinterbliebenenservice haben Sie die Vorteile:

  • Zahlungsziel 21 Tage. Bei Nachlass, Versicherungen und Sozialbestattungen Verlängerung auf 90 Tage möglich.

  • Schnelle Auszahlung von Versicherungsleistungen direkt auf Ihr Konto

  • Angebot von Ratenzahlung bis zu 36 Monaten zu moderaten Konditionen

Nach der Beisetzung bekommen Sie von uns eine detailierte Bestattungskostenrechnung. Hier sind alle Novis - Dienstleistungen und Kosten, die wir für Sie verauslagt haben, aufgeführt.

Die Rechnung über die Friedhofsgebühren kommt direkt zu Ihnen und ist direkt an die Friedhofsverwaltung zu zahlen.

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