Formalitäten im Todesfall
Novis Kataloge
Abmeldungen und Formalitäten im Todesfall
Bei einem Sterbefall sind sofort viele Dinge zu regeln. Sie müssen einen Bestatter beauftragen, mit dem viele Punkte, die Bestattung betreffend, zu besprechen sind. Und dann kommen die Formalitäten, die bei einem Sterbefall geregelt werden müssen. Viele Dinge nimmt der Bestatter Ihnen ab. Er kümmert sich um den Totenschein, der von einem Arzt nach durchgeführter Untersuchung (Leichenschau) der/des Verstorbenen ausgestellt wird, regelt die Beantragung von Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt und informiert den Rententräger, die Krankenversicherung und meldet Betriebs- oder Zusatzrenten ab. Aber es sind noch viele Formalitäten bei einem Sterbefall zu regeln, die das Bestattungsinstitut Ihnen nicht abnehmen kann. Brauchen Sie einen Erbschein? Wann muss ich den Vermieter informieren und welche Verträge müssen gekündigt werden? Viele Fragen, die trotz Trauerphase geklärt werden müssen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen helfen, die Zusammenhänge zu erkennen und informieren, was das Bestattungsisntitut regelt und was Sie selbst klären müssen.
Sterbeurkunden
Ein Sterbefall muss zeitnah dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt gemeldet werden. Das Standesamt stellt dann Sterbeurkunden aus, die wichtig sind um Abmeldungen zu tätigen, Versicherungsleistungen und ggf. Hinterbliebenenrenten zu beantragen.
Hierzu muss dem Standesamt des Sterbeortes eine Sterfallanzeige, die Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt) und Urkunden über den Familienstand der/des Verstorbenen eingereicht werden.
Im Rahmen unserer Formalitätenerledigung kümmern wir uns um die Beantragung von Sterbeurkunden.
Hierzu benötigen wir Urkunden zum Nachweis des Familienstandes im Original:
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Bei ledigen Verstorbenen eine Geburtsurkunde
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bei Verheirateten eine Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
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ist der/die Verstorbene geschieden brauchen wir eine Heiratsurkunde und ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk im Original
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Ist der/die Verstorbene verwitwet ist eine Heiratsurkunde und die Sterbeurkundne des letzten Ehepartners notwendig.
Sollten Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, müssen wir Abschriften bei den entsprechenden Urkundenabteilungen der Standesämter besorgen. Das kostet Geld und verzögert die Ausstellung der Sterbeurkunden deutlich.
Liegen uns alle Urkunden vor, dauert die Ausstellung der Sterbeurkunden je nach Standesamt ca. eine Woche.
Abmeldungen
Wenn wir die Sterbeurkunden vom Standesamt bekommen haben, erledigen wir weitere Formalitäten. Leider können wir Ihnen nicht alles abnehmen. Hier sehen Sie, was wir für Sie erledigen und was eventuell von Ihnen erledigt werden muss.
Das erledigen wir für Sie:
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Meldung beim Standesamt
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Beantragung Sterbeurkunden
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Meldung Einwohnermeldeamt
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ggf. Abwicklung Sterbekassen / Lebensversicherungen
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Krankenversicherung und Pflegekasse
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Abmeldung der Altersrente
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bei Ehepartnern Beantragung der Vorschusszahlung
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Abmeldung Betriebsrenten
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Information an Gewerkschaften
Das müssten Sie selbst erledigen:
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Klärung des Nachlasses
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Ggf. Beantragung eines Erbscheines
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Ggf. Kündigung / Umschreibung der Wohnung
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Klärung der Bankkonten
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Klärung weiterer Verträge (Telefon, GEZ, usw.)
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Klärung von Versicherungen
Rente und Pension
Wir melden sämtliche Renten ab und informieren die Träger von Betriebs- und Zusatzrenten. In der Regel besteht ein Anspruch auf die komplette Rente des Monats in dem der Sterbefall eintritt. Eine Weiterzahlung für 3 Monate gibt es nur, wenn ein Ehepartner hinterbleibt.
Wenn ein Ehepartner hinterbleibt (Verheiratet):
Wir melden die Rente der/des Verstorbenen ab und beantragen die „Vorschusszahlung“, d. h. die Weiterzahlung für 3 Monate. Diese Zahlung vom Postrentendienst wird direkt an Sie gezahlt. Den Antrag auf Witwen- bzw. Witwerrente müssen Sie kurzfristig selbst stellen. Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Kiel, Herzog-Friedrich-Str. 44. Wir empfehlen vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren: Tel.: 0431 98780
Bei Pensionsempfängern und Leistungsempfängern der VBL melden wir den Sterbefall an den Pensionsträger bzw. die VBL. Dieser setzt sich mit Ihnen zwecks Klärung der Hinterbliebenenversorgung in Verbindung. Wir empfehlen trotzdem parallel den Pensionsträger zu kontaktieren.
War der/die Verstorbene nicht verheiratet:
Wir melden die Rente ab. Ein Weiterzahlungsanspruch besteht nicht.
Versicherungen
Im Rahmen der Formalitätenerledigung beantragen wir für Sie die Auszahlung von Versicherungsleistungen und Sterbegeldern. Damit Sie schnellstmöglich über das Geld verfügen können, beantragen wir die Auszahlung direkt auf Ihr Konto.
WICHTIG: IHRE EIGENEN LEBENSVERSICHERUNGEN
Haben Sie selbst Lebensversicherungen oder Sterbekassen bei denen der/die Verstorbene als bezugsberechtigte Person eingetragen ist? Bitte lassen Sie in diesem Fall bei Ihrer Versicherung das Bezugsrecht auf eine andere Person ändern, ansonsten gibt es später unnötige Probleme mit der Auszahlung im Todesfall.
Abrechnung der Bestattungskosten
Die Zahlungsabwicklung übernimmt unser Partner, die Adelta Finanz AG.
Mit dem Adelta Hinterbliebenenservice haben Sie die Vorteile:
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Zahlungsziel 21 Tage. Bei Nachlass, Versicherungen und Sozialbestattungen Verlängerung auf 90 Tage möglich.
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Schnelle Auszahlung von Versicherungsleistungen direkt auf Ihr Konto
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Angebot von Ratenzahlung bis zu 36 Monaten zu moderaten Konditionen
Nach der Beisetzung bekommen Sie von uns eine detailierte Bestattungskostenrechnung. Hier sind alle Novis - Dienstleistungen und Kosten, die wir für Sie verauslagt haben, aufgeführt.
Die Rechnung über die Friedhofsgebühren kommt direkt zu Ihnen und ist direkt an die Friedhofsverwaltung zu zahlen.